Betriebsrat
Der Betriebsrat der Arbeiterwohlfahrt besteht aus 15 Mitgliedern und 12 Ersatzmitgliedern.
Von links nach rechts: Juan Balino, Jörg Döscher, Petra Patschiska, Axel Böhm, Christian Koropp, Sandra Nemetz (Ersatzmitglied), Michael Skau, Sandra Schulze, Juliane Künkele, Anette Johannssen (Ersatzmitglied), Gaby Kobsch, Petra Stelling, Ute Zierow, Kristin Möller, Bernd Kowski (auf dem Bild fehlen Tamara Geißler und Knut Höpfner).
Wir wurden im April 2018 für 4 Jahre gewählt und beraten die Mitarbeiter
- des AWO Kreisverbandes,
- der AWO Arbeiterwohlfahrt gem. GmbH,
- der AWO Pflegedienste GmbH,
- der AWO Sozialdienste GmbH,
- und der AWO Soziale Arbeit GmbH,
mit ca. 1100 Beschäftigten, verteilt auf ca. 50 Einrichtungen.
Ansprechpartner vor Ort
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Petra Patschiska Betriebsratvorsitzende Fon 0471 - 95 12-196 /-197 Fax 0471 - 95 12-198 ![]() |
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Bernd Kowski stellv. Betriebsratvorsitzender Fon 0471 - 95 12-196 /-197 Fax 0471 - 95 12-198 ![]() |
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Axel Böhm freigestelltes Betriebsratsmitglied Fon 0471 - 95 12-196 /-197 Fax 0471 - 95 12-198 ![]() |
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Marikje Ebbers-Lissau Verwaltungskraft Fon 0471 - 95 12-196 /-197 Fax 0471 - 95 12-198 ![]() |
Was machen wir?
Wir überwachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
Wir beantragen Maßnahmen beim Arbeitgeber, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.
Wir bestimmen mit!
Ohne Einigung mit dem Betriebsrat kann der Arbeitgeber keine Entscheidung durchführen, zum Beispiel:
- Ordnung des Betriebes
- Überstunden
- Einstellungen
- Versetzung
- Personalfragebogen
- Beurteilungsrichtlinien
Beratungsrecht
Der Arbeitgeber muss sich mit uns beraten und unsere Vorschläge entgegennehmen, zum Beispiel:
- bei Planung technischer Anlagen
- von Arbeitsabläufen
- von Arbeitsplätzen
Informationsrecht
Der Arbeitgeber muss uns für unsere Aufgaben umfassend und rechtzeitig informieren.
Vereinbarungen
Wir haben in den letzten Jahren mehrere Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abgeschlossen, zum Beispiel:
- Interne Stellenausschreibungen
- EDV
- Telekommunikation
- Neue Mitarbeiter
Desweiteren gelten noch Konzernvereinbarungen, zum Beispiel:
- IT-Sicherheitsrichtlinien
- Mitarbeiterdatenschutz
- Urlaubsvereinbarung
- Integrationsvereinbarung
- Suchtvereinbarung